Allgemeines
Der Nachweis einer Liquorrhoe der vorderen oder seitlichen Schädelbasis ist häufig problematisch. Bislang stand hier nur der immunfixationselektrophoretische Nachweis von ß2-Transferrin zur Verfügung. Eine sensiblere und labortechnisch weniger aufwändige Nachweismethode ist die Quantifizierung von Beta-trace Protein (ß-TP), eine Prostaglandin-D-Synthase, die im Liquor und in anderen Körperflüssigkeiten (Urin, Sperma) nachgewiesen und als immunologischer Marker benutzt werden kann. ß-TP kommt auch in der Peri- und Endolymphe in hoher Konzentration vor. Der ß-TP-Test ist somit auch geeignet, Spuren von Perilymphe nachzuweisen.
Präanalyse
Bei V.a. Liquorrhoe: Nasen-/Ohrenflüssigkeit, -sekret. Tamponade oft unergiebig, da Verlust von Flüssigkeit durch Eintrocknungseffekte.
Zur Messung können auch Serumproben, Heparin- und EDTA-Plasmaproben, Urin- sowie Liquorproben eingesetzt werden.
Bewertung
Bei Werten > 0,50 mg/l ist eine Beimengung von Liquor zur eingesandten Sekretprobe möglich. Eine Liquorrhoe ist dann möglich, beweist diese jedoch nicht. Meistens finden sich bei einer Liquorrhoe in den Sekretproben deutlich über dem cut-off von 0.50 mg/l gelegene Werte (> 2.50 mg/l). Werte über 6.00 mg/l sprechen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für eine Liquorrhoe. Bei eingeschränkter Nierenfunktion sowie bakterieller Meningitis ist der Test nicht zur Diagnose einer Liquorfistel geeignet.
Erwartete Werte im Liquor: 8.89 bis 25.9 mg/l (der Referenzbereich repräsentiert den zentralen 95 % - Bereich der untersuchten Population).
Indikation
V.a. Liquorfistel, Z.n. Schädelhirntrauma, Schädelbasisfraktur, intraoperativ, Tumoren, V.a. Perilymphfistel
Schlüsselworte
Liquorrhoe, Rhinorrhoe
Verwendung in