Allgemeines
Das Rötelnvirus ist das einzige Mitglied der Gattung Rubivirus und gehört zur Familie der Togaviridae. Die Übertragung erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion mit 50-prozentiger Kontagiosität. Die Inkubationszeit beträgt 14-21 Tage. Eine Woche vor bis eine Woche nach Ausbruch des Exanthems ist der Patient ansteckend. Die Viren dringen über die Schleimhäute der oberen Atemwege ein und werden zunächst bevorzugt in lymphatischem Gewebe vermehrt. Anschließend erfolgt eine Virämie. Im Falle einer Schwangerschaft kann eine Übertragung des Virus über die Plazenta auf das ungeborene Kind erfolgen.
Klinische Bilder: Die Röteln treten vor allem in der Kindheit auf. Im Alter von 20 bis 25 Jahren haben etwa 80 bis 90 Prozent Antikörper gegen das Röteln-Virus entwickelt. Der Verlauf ist unspezifisch und leicht mit anderen fieberhaften Erkrankungen mit Hautausschlag verwechselbar oder asymptomatisch.
Typische Symptomatik: nach der Inkubationszeit können sich zunächst im Gesicht gerötete, einzelstehende, leicht erhabene Effloreszenzen bilden, die sich auf den Rumpf und die Extremitäten ausbreiten. Diese bilden sich meist nach ein bis drei Tagen zurück. Begleitend tritt oft erhöhte Temperatur bis 39°C auf. Hinzu kommen eventuell Kopf- und Gliederschmerzen, eine Lymphknotenschwellung an Hinterkopf, Nacken und hinter den Ohren sowie ein leichter Katarrh der oberen Luftwege und eine Bindehautentzündung.
Komplikationen: Seltene, mit zunehmendem Lebensalter des Patienten häufiger werdende Komplikationen, sind Arthritis, Thrombozytopenie mit vermehrter Blutungsneigung oder eine Enzephalitis. Darüber hinaus kann es auch zu einer Bronchitis, einer Mittelohrentzündung oder Myo- und Perikarditis kommen.
Schwangerschaft: Immunität und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft ist anzunehmen, wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden ist. Bei Schwangeren ohne ausreichende Immunität ist eine erneute Antikörper-Untersuchung auch ohne Verdacht auf Röteln-Kontakt in der 16.-17. SSW angezeigt.
Wird bei einer Schwangeren ohne Immunschutz oder mit ungeklärtem Immunstatus Röteln-Kontakt nachgewiesen oder vermutet, so sollte der Schwangeren zur Vermeidung einer Röteln-Embryopathie Röteln-Immunglobulin injiziert werden. Die Behandlung mit Röteln-Immunglobulin ist aber nur sinnvoll bis zu sieben Tagen nach der Exposition.
Die stärkste Gefährdung für die Frucht besteht in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten. Bei nachgewiesener Rötelninfektion in der Schwangerschaft müssen mütterliches und fetales Nabelschnurblut auf Röteln-IgM, und -IgG untersucht werden um eine fetale Infektion auszuschließen bzw. zu bestätigen.